Sicherheit bei Feuerwerken!

 

 

! Sicherheit beim Feuerwerk !

 

 

Um das eigene Feuerwerk zu Silvester unfallfrei und ohne kostspielige Nebenwirkungen genießen zu können, sollte man die folgenden Hinweise beachten. Diese sind nach bestem Wissen zusammengestellt, dennoch ist eine Haftung der Autoren in jeder Hinsicht ausgeschlossen.

Einkauf von Feuerwerkskörpern:

Der Einkauf von Feuerwerkskörpern sollte ausschließlich bei Fachhändlern erfolgen. Beim Verkauf aus dem Kofferraum von fahrenden Händlern oder in grenznahen Duty-Free-Shops gibt es im Schadensfall kaum eine Möglichkeit, Ansprüche geltend zu machen. Weiters wird auf diesen Wegen oft minderwertiges Material verkauft, das schon von Haus aus ein Sicherheits-Risiko darstellt. Qualitätsprodukte erkennt man unter anderem an der aufgedruckten Gebrauchsanweisung – diese sollte bereits bei Tageslicht gelesen werden.

Es sollte selbstverständlich sein, dass der Einkauf gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt: Feuerwerkskörper der Klasse I sind allgemein frei erhältlich, jene der Klasse II werden an Personen über 18 Jahren abgegeben und dürfen von diesen auch nicht an jüngere Personen weitergegeben werden!

Der richtige Abschussplatz:

Bereits bei Tageslicht sollte man die Auswahl des Abschussplatzes treffen:

Ausreichender Abstand zu Gebäuden, Strom- und Telefonleitungen, Bäumen…

Großer Abstand zu Krankenhäusern, Altenheimen, Tierheimen, Kirchen…

Großer Abstand zu Tankstellen, Lagern, Betriebsanlagen, Parkplätzen…

Bei extremer Trockenheit ist es besser, auf das Feuerwerk zu verzichten!

Achtung: Das Abschießen von Feuerwerk der Klasse II ist innerhalb des Ortsgebiets nach Pyrotechnikgesetz verboten, sofern der Bürgermeister nicht eine gegenteilige Bestimmung erlassen hat. In vielen Gemeinden werden solche Verordnungen für Silvester erlassen – Details sind am jeweiligen Gemeideamt zu erfragen!

Ebenfalls verboten ist die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II in geschlossenen Räumen sowie in der Nähe von Menschenansammlungen.

Sicherer Start von Raketen:

Für den sicheren Start von Raketen empfiehlt sich eine leere Glasflasche, die wiederum in einer Getränkekiste steht. Idealerweise wird diese Kiste noch am Boden befestigt.

Keinesfalls sollten Raketen aus lose stehenden oder in den Schnee gesteckten Flaschen gestartet werden; ebenso wenig sollte der Steuerstab direkt in den Schnee oder in den Boden gesteckt werden.

Anzünden des Feuerwerks:

Das Anzünden des Feuerwerks sollte immer durch Erwachsene und nie durch Kinder erfolgen. Sowohl Erwachsene als auch Kinder sollten das Feuerwerk aus sicherer Entfernung beobachten (je nach Effekt 10-30 Meter, siehe Gebrauchsanweisung).

Es ist ein pyrotechnischer Effekt nach dem anderen zu zünden – das Verbinden von Feuerwerkskörpern untereinander ist aus gutem Grund verboten und sollte professionellen Pyrotechniker/innen überlassen bleiben. Achtung auf den Funkenflug: Dieser kann in der Nähe gelagerte oder aufgestellte Feuerwerkskörper entzünden.

Die Zündschnur des Feuerwerkskörpers soll immer am äußersten Ende entzündet werden – die Brenndauer einer Zündschnur kann nie exakt vorhergesagt werden. Nach dem Entzünden sollte man sich so rasch wie möglich wieder entfernen und einen sicheren Abstand zum Effekt einhalten.

Behandlung von Versagern:

Einem Feuerwerkskörper, der trotz Abbrennen der Zündschnur nicht ausgelöst hat, sollte man sich erst nach frühestens fünf Minuten wieder nähern. Er ist im bereitgestellten Kübel mit Wasser zu versenken und kann am nächsten Morgen entnommen und als Müll entsorgt werden. Versager keinesfalls öffnen oder nachzünden – Verletzungsgefahr!

Behandlung von Feuerwerksresten:

Im Interesse der Umwelt und um das Feuerwerk für alle zu einem schönen Erlebnis ohne bitteren Beigeschmack werden zu lassen, sollten Feuerwerks-Reste, die leicht auffindbar sind, eingesammelt und entsorgt werden. Die abgebrannten Feuerwerkskörper sind dabei mit Wasser zu übergießen oder im mitgebrachten Kübel mit Wasser zu versenken und am nächsten Morgen als Müll zu entsorgen.

Falls doch etwas passiert:

Die Notrufnummern von Feuerwehr (122), Rettung (144) und Polizei (133) sollten griffbereit sein.

Bei einer Verständigung ist anzugeben:

Wo ist etwas passiert?

Was ist passiert?

Wie viele Verletzte gibt es?

Wer ruft an?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert